Online-Bewertungen: Ein Leitfaden zur Erstellung einer abmahnsicheren Bewertung

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Ein Buch, ein Hotelaufenthalt, das Restaurant oder einen Handwerker online zu bewerten sind so alltäglich geworden, wie Berufsverkehr oder das Schreiben einer E-Mail. Mit der rasanten Zunahme von Bewertungen häufen sich auch juristische Auseinandersetzungen, die Äußerungen in Online-Bewertungen zum Gegenstand haben.

Auch ich werde immer wieder gefragt, was man denn überhaupt noch schreiben soll, wenn doch diese oder jene Äußerung besser unterlassen werden soll. Wie sollte man also eine Bewertung formulieren, um das Risiko einer Unterlassungsklage oder gar einer Strafanzeige zu minimieren bzw. auszuräumen?

Worauf ist grundsätzlich bei Online-Bewertungen zu achten?

Ganz grundsätzlich wird bei Bewertungen bzw. Äußerungen generell zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterschieden.

Tatsachenbehauptungen sind dabei Äußerungen über Vorgänge in der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Z.B. stellt die Aussage „Heute haben wir Vollmond“ unzweifelhaft eine Tatsachenbehauptung dar, schließlich kann zweifellos überprüft werden, ob tatsächlich Vollmond ist. Meinungen sind Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens geprägt sind. Ein Beispiel für eine Meinung wäre der Satz „2017 war ein gutes Jahr“. Was für den Einzelnen ein „gutes Jahr“ ist, hängt im Wesentlichen von der subjektiven Betrachtungsweise ab. Nicht jeder findet die gleichen Dinge gut oder eben schlecht. Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Zu beachten ist jedoch, dass die Meinungsfreiheit beschränkt ist. Sie hört, stark vereinfacht gesagt, genau dort auf, wo (Grund-)rechte anderer anfangen.

Während die Definition der Tatsachenbehauptung auch für den juristischen Laien sehr gut überprüfbar ist, lässt die Definition der Meinung da schon bedeutend mehr Raum für Interpretation und Auslegung. Noch unübersichtlicher wird es, wenn eine Äußerung oder Bewertung sowohl Tatsachenbehauptungen enthalten als auch Elemente des Dafürhaltens, also Meinungen.

Stark verkürzt zusammengefasst lässt sich festhalten, dass immer solche Äußerungen erlaubt sind, deren Inhalt nachweisbar ist (Tatsachenbehauptungen) oder nicht in die (Grund-)rechte Anderer eingreifen und diese verletzen (Meinungen).

Aus der täglichen Praxis kann ich jedoch sagen, dass hier die Grenzen oft fließend verlaufen und je nach Art der Formulierung eine Meinung nicht immer ganz einfach von einer Tatsachenbehauptung abzugrenzen ist.
Zur besseren Ersteinschätzung eigener Bewertungen daher folgende Checkliste:

Machen Sie sich bewusst, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, nur weil der Adressat Ihrer Bewertungen Ihnen nicht direkt gegenüber steht. Rechtswidrige oder gar ehrverletzende Bewertungen können und werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt und können teuer werden.
Überprüfen Sie Ihre Bewertungen anhand der oben aufgeführten Definitionen und Beispiele selbstkritisch. Hinterfragen Sie kritisch, wie Sie sich fühlen würden, wenn Sie Adressat der Bewertung wären.
Auch wenn der Ärger über einen misslungenen Restaurantbesuch oder einen misslungenen Urlaub groß ist, kann es dienlich sein, vor der Bewertung die Ereignisse erstmal sacken zu lassen und „eine Nacht drüber zu schlafen“. Oftmals ist die Sichtweise dann bereits viel entspannter und das Risiko, aus einer Emotion heraus eine beleidigende Bewertung zu schreiben oder gar echte Beleidigungen auszusprechen, ist so viel geringer.

Sollte es trotzdem zu Online-Bewertungen kommen, von denen Sie sich angegriffen fühlen, oder sollten Sie aufgrund einer angeblich unangemessenen Bewertung juristisch in Anspruch genommen werden, sollten Sie dringend juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Abmahnung oder gar Strafanzeige ist berechtigt. Es lohnt sich daher in jedem Fall, einen Fachmann mit der Prüfung der Angelegenheit zu betrauen.

Für den Fall dass Sie Opfer einer schlechten Bewertung geworden sind, beginnen außerdem mit Kenntnisnahme Fristen für eine schnelle rechtliche Unterbindung zu laufen.