Preise und Kosten

Nachfolgend möchte ich Ihnen die auf Sie zukommenden Kosten erläutern und transparent machen.

Die für die Konsultation eines Rechtsanwalts anfallenden Kosten sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Auch für die Abrechnung meiner Tätigkeit dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Grundlage. Wie hoch die Kosten in Ihrer konkreten Rechtssache werden, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. dem Gegenstandswert oder ob in Ihrem konkreten Fall eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung geboten ist. Die Berechnung der auf Sie zukommenden Kosten ist daher einzelfallabhängig.

Lediglich Kosten für eine Erstberatung sind streitwertunabhängig und belaufen sich gem. § 34 RVG auf 190 € zzgl. MwSt. Bei einer späteren Vertretung werden diese Gebühren jedoch in voller Höhe angerechnet.

Das anwaltliche Kostenrecht ist sehr komplex und für Laien zunächst einmal unbekanntes Terrain. Dessen bin ich mir bewusst. Gerade deshalb können Sie sich auf folgendes verlassen: