1.WAS IST EINE VORSORGEVOLLMACHT?
Die Vorsorgevollmacht ist ein weiteres Instrument der Vorsorge, welches jedem Einzelnen von uns die Möglichkeit gibt, Regelungen für den Fall zu treffen, in dem man aufgrund von Krankheit, hohem Alter oder eines schweren Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Durch die Einsetzung eines Bevollmächtigten kann verhindert werden, dass im Ernstfall eine vom Gericht bestellte und damit fremde Person die privaten Angelegenheiten des Betroffenen regelt.
Um umfassende Regelungen zu schaffen, besteht eine Vorsorgevollmacht regelmäßig aus zwei Bestandteilen – Regelungen zur Personenfürsorge und Vermögensfürsorge.
2. WAS IST ZU BEACHTEN?
Bei der Auswahl des Bevollmächtigten sollte höchste Sorgfalt gelten. Um Missbrauch zu vermeiden und zu gewährleisten, dass Ihre Angelegenheiten auch in Ihrem Sinne weitergeführt werden, kommen als Bevollmächtigte ausschließlich Vertrauenspersonen in Betracht.
Insbesondere bei der Personenfürsorge ist es wichtig, dass Ihre Vertrauensperson Kenntnis und Verständnis über Ihre persönlichen Einstellungen, Lebensansichten und Wünsche hat. Dieses Erfordernis erhält besondere Bedeutung, da Bevollmächtigte im Rahmen der Personenfürsorge einer unter Umständen vorhandenen Patientenverfügung im Ernstfall Geltung verschaffen. Was nützt Ihnen im Ernstfall ein Bevollmächtigter, der mangels Kenntnis oder aufgrund eigener Ansichten Ihre Wünsche nicht durchsetzen und sich für Sie einsetzen möchte?
Aus vermögensrechtlicher Sicht ist es ebenfalls erforderlich, dass Ihre Vertrauensperson die gebotene Kenntnis und Sachverstand mitbringt, um Ihre finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln. Auch hier kann ein langjähriges Vertrauensverhältnis die erforderliche Sicherheit bieten.
Auch wenn diese Anforderungen an einen Bevollmächtigten es naheliegend erscheinen lassen, sich im engsten Familien- oder Freundeskreis nach einem Bevollmächtigten umzusehen, sollten Sie bedenken, dass zu enge Bindungen im Entscheidungs-Ernstfall zu persönlichen Konflikten führen können. Insofern empfehle ich Ihnen, auch diesen Aspekt bei der Auswahl eines Bevollmächtigten zu berücksichtigen. Sollten Sie in Ihrem engsten Familien- und Freundeskreis keine geeignete Person finden, kann auch der Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens diese Aufgabe übernehmen.