Die ersten Schritte nach einer Trennung

Rechtsanwalt-Mandelbachtal-Zivilrecht

Neben evtl. Unterhaltsansprüchen stellt sich in vielen Fällen auch die Frage, was mit einer gemeinsam angeschafften Immobilie geschieht, für die unter Umständen noch laufende Darlehen zu bedienen sind. Doch sind es nicht „nur“ persönliche oder finanzielle Fragestellungen, die beachtet werden sollten. Der berufliche Alltag zeigt, dass die Auswirkungen für gemeinsame Kinder oftmals die weitaus langwierigste und schmerzlichste Auseinandersetzung bedeuten.

Um das Ende der Ehe für alle Beteiligten fair und respektvoll abzuwickeln, empfehlen sich folgende ersten Schritt nach einer Trennung:

1. SUCHEN SIE DAS GESPRÄCH MIT IHREM PARTNER

Kommunikation ist nicht nur in der Beziehung, sondern auch nach einer Beziehung unerlässlich. Stecken Sie intern die Möglichkeit für eine einvernehmliche Regelung verschiedener Themen ab.

2. LASSEN SIE SICH ANWALTLICH BERATEN

Suchen Sie im nächsten Schritt einen Anwalt für ein Beratungsgespräch auf. Sprechen Sie in diesem Gespräch ihre persönlichen Verhältnisse offen an und lassen Sie sich umfassend über das weitere mögliche Vorgehen beraten. Es empfiehlt sich, bereits in diesem Gespräch akute Fragestellungen wie Unterhalt oder das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zu thematisieren. Frage Sie Ihren Anwalt auch, ob in Ihrem Fall eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist.
Wichtig zu wissen: In den meisten familienrechtlichen Angelegenheit ist die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht zwingend vorgesehen. Die frühe Kontaktaufnahme zu einem Anwalt Ihres Vertrauens hat also nicht zwingend die Absicht, einen unangenehmen „Rosenkrieg“ führen zu wollen, sondern bringt oftmals früh Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen in Bezug auf eine bevorstehende Trennung.

3. VOLLZUG DER TRENNUNG

Sofern die Trennung nicht wegen häuslicher Gewalt oder anderer schwerer Verfehlungen erfolgte, sieht das Gesetz zwingend die Einhaltung des Trennungsjahres vor. Das bedeutet, dass eine Ehe erst dann geschieden werden kann, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und mit einer Wiederherstellung der Ehe auch nach Ablauf dieser Zeit nicht zu rechnen ist. Der Gesetzgeber will durch diese Regelung verhindern, dass Ehen vorschnell geschieden werden können, weil sich diese in einer vorübergehenden Krise befindet.
Doch was bedeutet „getrennt leben“ genau?
Auch wenn eine Trennung meist durch den Auszug eines Partners aus der Ehewohnung manifestiert wird, ist es durchaus auch möglich, eine rechtlich anerkannte Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung zu vollziehen (Stichwort: „Trennung von Tisch und Bett“).

4. UNTERHALT

Führen Sie spätestens bei Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung eine verbindliche Unterhaltsregelung herbei. Über die Höhe der Zahlungsverpflichtungen kann Ihnen Ihr Anwalt genauere Auskünfte geben.

5. FINANZEN

Zeigen Sie Ihre Trennung zeitnah dem Finanzamt und einschlägigen Versicherungen an.

6. EINREICHUNG DES SCHEIDUNGSANTRAGS

Sobald die ersten und wichtigen Schritte vorab geregelt wurden und das Trennungsjahr abgelaufen ist, sollte die Ehescheidung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verfahrensordnung (FamFG) zwingend die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorsieht. Sofern die Ehescheidung einvernehmlich erfolgt, kann das Verfahren in bestimmten Fällen von nur einem Anwalt bewerkstelligt werden. Auch wenn eine Scheidung nie angenehm ist, so haben es die Beteiligten doch in der Hand, diesen Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten. Gerne stehe ich auch Ihnen beratend und mit dem gebotenen Einfühlungsvermögen zur Seite. Sprechen Sie mich an.