Bundesregierung einigt sich auf Reform der Erbschaftssteuer

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Alles begann vor rund zwei Jahren. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kippten die Karlsruher Verfassungsrichter das aktuell geltende Gesetz zur Erbschaftssteuer. Da den Richtern die zahlreichen Ausnahmeregelungen der aktuellen Gesetzesfassung zu weit gingen, bekam die Bundesregierung zur Aufgabe, bis zum 30.06.2016 einen neuen Entwurf vorzulegen. Dieser Entwurf wurde nun von der Bundesregierung verabschiedet. Doch auch der neue Entwurf beinhaltet einige Ausnahmeregelungen. So sollen beispielsweise Kleinstbetriebe mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden nehmen müssen. Diese Regelung scheint hauptsächlich den Forderungen der CSU geschuldet, da diese bis zuletzt auf umfangreiche Ausnahme für kleine und mittelständische Betriebe bestand. Auch wenn sich die Bundesregierung nach langen Diskussionen nun einigen konnte – die Reform der Erbschaftssteuer in der aktuell beschlossenen Form muss noch den Bundesrat passieren. Dort könnten die aktuellen Mehrheitsverhältnisse das Gesetz noch stoppen. Nach den letzten Wahlpleiten der Regierungsparteien kommen diese nur noch auf 20 Stimmen im Bundesrat. Für eine einfache Mehrheit werden jedoch 35 Stimmen benötigt. Es bleibt also abzuwarten, ob die heute erzielte Einigung der Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates erhält und das Gesetzgebungsverfahren seinen weiteren regulären Gang gehen kann. So hat die Grüne Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold, gegenüber der Süddeutschen Zeitung bereits angekündigt, einen schlechten Kompromiss nicht unterstützen zu wollen. Sollten Sie Fragen zum Thema „Erben und Erbschaftssteuer“ haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich berate Sie gerne in Ihrem individuellen Fall.